Für den Alltag stärken durch gemeinsame Erholung
Ort
Familienferienstätten, Familienfreizeiten oder familiengerechte Unterkünfte in der Bundesrerpublik Deutschland.
Dauer
Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte von mindestens 7 und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen.
Allgemeine Voraussetzungen
Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Ziel ist es, einkommensschwächeren und belasteten Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen.
Die Landesleistung ist deshalb vom Familienlieneinkommen abhängig.
Fördersummen
Die Familienerholung wird vom Land pauschal je Teilnehmer zur Zeit mit 15 Euro pro Tag bezuschusst. Darüber hinaus werden Zuschüsse gewährt je Übernachtungstag – für Familienangehörige mit Behinderung bis zu 10 Euro und – für Alleinerziehende bis zu 10 Euro. Wird die Maßnahme in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge durchgeführt wird zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 15 Euro gewährt.
Die zur Verfügung stehenden Fördersummen werden jedes Jahr aufs Neue durch die Landesregierung bewilligt. Erst ab diesem Zeitpunkt kann bei den zuständigen Stellen der Antrag gestellt werden.
Antragsverfahren
Für die Antragsstellung notwendig ist die Einkommensüberprüfung und die Vorlage aller benötigten Unterlagen.
Weitere Informationen
Caritas – FamilienZentrumMelbeck
Ebstorfer Str. 11, 21406 Melbeck
Tel.: 04134 900 612
Mail: kirchner@caritas-lueneburg.de